AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Besucher und Spieler der Anlage der Firma ASH Speedgames GmbH, Sandhute 9, 35094 Lahntal (nachfolgend Betreiber genannt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Weiß, stimmen mit ihrer Buchung und Teilnahme den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) zu. 

Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für zukünftige Leistungen auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals übersandt wurden oder auf sie verwiesen wurde. Nebenabsprachen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich oder per E‐Mail mit dem Absender eines Mitarbeiters des Betreibers bestätigt wurden. 

A. Allgemeines 

1. Die Anlage 

Alle Aufbauten und Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen (z.B. Hindernisse, Deckungen usw.) erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. 

Das Verändern von Deckungen und Hindernissen sowie deren unsachgemäße Benutzung (z.B. Klettern auf das Hindernis) ist nicht zulässig. 

Die verschiedenen Spielbereiche unserer Anlage befinden sich teilweise in abgedunkelten Bereichen. In den abgedunkelten Bereichen müssen sich die Augen erst an die Dunkelheit anpassen, daher ist in dieser kurzen Zeit eine größtmögliche Vorsicht zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Betreibers ist Folge zu leisten. 

2. Preise und Öffnungszeiten 

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern sowie auf unserer Internetseite zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden. 

3. Wertsachen 

Alle mitgebrachten und während der Nutzung der Spielangebotes abgelegten Gegenstände bleiben unter der persönlichen Aufsicht des Besuchers. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung eines persönlichen Gegenstandes oder anderer Sachschäden, kann der Betreiber oder ein Mitarbeiter nicht haftbar gemacht werden. Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht mitzubringen. 

4. Foto‐ und Filmaufnahmen 

a) Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton‐, Foto‐ und Filmaufnahmen von Besuchern sowie deren Begleiter zu erstellen, die für die Durchführung des Spieles und der Wahrung rechtlicher Interessen notwendig sind. Des Weiteren ist der Betreiber berechtigt, erstelltes Foto‐ und Filmmaterial unmittelbar in den Räumlichkeiten anderen Besuchern zur Ansicht im Rahmen einer Live‐Übertragung zur Verfügung zu stellen. 

b) Der Besucher genehmigt dem Betreiber, erstelltes Bild‐ und Tonmaterial gewerblich als Rohmaterial bzw. in nach bearbeiteter Form in allen Medien zu verwerten und zu verbreiten. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Der Besucher kann diese Einwilligung jederzeit, spätestens jedoch beim Verlassen der Anlage, widerrufen. 

c) Das Anfertigen von Foto‐, Video‐ oder sonstigem Bild‐ und Tonmaterial innerhalb der Anlage, der Mitschnitt eines Spiels, die Aufnahme der Anlage oder Arena ist nur zu rein privaten Zwecken zulässig. Die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist in jeder Form streng untersagt, sofern diese nicht schriftlich durch den Betreiber genehmigt wurde. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadenersatz einzufordern. 

5. Notausgänge 

Die in den Räumlichkeiten des Betreibers vorhanden Notausgänge sind nur im Brandfall zu öffnen und nicht zu versperren, verstellen oder zu verkeilen. 

Das Abdunkeln bzw. verhängen oder verstecken der Notbeleuchtung ist nicht gestattet und kann zum sofortigen Spielabbruch führen. Hierbei hat der Besucher bzw. die komplette Gruppe kein Anrecht auf einen Ausgleich der Spielgebühr, Verlängerung der Spielzeit oder den erneuten Start der Spielrunde. 

Bei einem Verstoß drohen 50€ Bearbeitungsgebühren und eine Anzeige. 

6. Einwilligung in den Erhalt von E‐Mails und/oder SMS 

Der Betreiber kann den Kunden sowohl vor wie auch nach der Veranstaltung per E‐ Mail bzw. SMS kontaktieren. Die von dem Betreiber versandten Nachrichten enthalten notwendige Informationen bzw. Rückfragen (z.B. die Bitte um Feedback) im Bezug auf den Besuch des Kunden. Der Kunde stimmt durch die Zustimmung dieser AGB dem Erhalt dieser Nachrichten zu. Die Zustimmung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. 

B. Verhaltensregeln 

1. Nutzung der Einrichtung / des Spielfelds 

Die Nutzung des Spielfelds geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere bei Vorerkrankungen / Vorbelastungen des Spielers (z.B. durch Herzschrittmacher, Epileptiker usw.), die dem Betreiber vorab nicht bekannt sind bzw. sein können. 

Das Spielfeld darf nur auf Anweisung des Spielleiters betreten werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einzelne Teile der Anlage oder den kompletten Spielbereich zu schließen bzw. einzelne Besucher vor oder auch im Spielbetrieb von der Veranstaltung auszuschließen, sofern dies die jeweilige Situation erfordert. 

2. Sicherheitsbedingungen 

Der Besucher verpflichtet sich, die Sicherheitsbedingungen der Einrichtungen des Betreibers in vollem Umfang einzuhalten, um Schäden an der Einrichtung, der Ausrüstung und Personen zu vermeiden. Diese betreffen neben dem Spiel in den verschiedenen Spielbereichen auch die vor Ort gültigen Brandschutzbestimmungen. 

Die angebotenen Spielvarianten, wie unter Anderem Airsoft, Lasertag usw. lassen keine Gefahren durch deren Ausstattung und Ausrüstung, verbaute Effekte (z.B. Laser) oder bewegliche Hindernisse im Spielfeld entstehen. Dennoch sind Verletzungen bei einem Bewegungsspiel nie komplett auszuschließen. Um diese weitestgehend zu minimieren gelten folgende Verhaltensregeln bei einem Spiel: 

  • Rennen, Klettern, Hinlegen, rückwärts Laufen und das Verdecken von Sensoren ist in den Lasertag‐Bereichen untersagt. 
  • Der physische Kontakt mit Mitspielern ist im Spielbetrieb auf dem gesamten Spielfeld untersagt. 
  • Das Berühren, demontieren oder verschieben von Effekten (Licht, Nebel, Ventilatoren etc.) sind verboten. 
  • Bei bestimmten Spielvarianten, im Speziellen bei allen Airsoft‐Angeboten, ist eine zugelassene Schutzbrille und entsprechende Schutzausrüstung zu tragen. 
  • Alle Airsoftwaffen müssen durchgehend mit einer Laufsocke versehen sein. Diese darf nur am Chrono Stand, auf der Shooting Range, sowie auf dem Spielfeld abgenommen werden. 
  • Das Spielfeld ist nur nach Aufforderung durch den Spielleiter zu betreten. 
  • Den Anweisungen des Personals bzw. des Spielleiters ist im vollen Umfang Folge zu leisten! 
  • In einem Brandfall oder bei einem Unfall ist das Personal unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 

3. Jugendschutz / Ausweispflicht 

Die Teilnehmer/Besucher haben auf Nachfrage einen gültigen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Mindestalter der angebotenen Aktivitäten beträgt 14 Jahre beim Airsoftspiel (Lasertag auch unter 14 Jahren möglich).

4. Spiel‐ und Zutrittsverweigerung 

Der Betreiber darf einem oder mehreren Besuchern den Zutritt zu den Räumlichkeiten bzw. der Spielfläche verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der oder die Betroffenen aufgrund von Alkohol‐/Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Spielablauf bzw. den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen könnte. 

Keinen Zutritt haben Personen mit Hallenverbot, Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert) sowie Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden. 

5. Spielabbruch und Verweis der Räumlichkeiten 

Das Personal des Betreibers hat die Befugnis, Besucher, die sich den Anweisungen widersetzen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Spielgebühr, von der Spielteilnahme auszuschließen oder Hausverbote an einzelne Besucher oder komplette Gruppen zu erteilen. Dies gilt ebenfalls für Regeln, die in anderer Form formuliert oder ausgesprochen wurden. 

6. Nutzung des Equipments und Eigentumsklärung 

Um sowohl Schäden am Equipment und der Ausstattung, aber auch an Personen zu vermeiden, ist das zur Verfügung gestellte Spiel‐Equipment ausschließlich nach den Vorgaben des Spielleiters zu verwenden. Die Ausrüstung ist und bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Betreibers. Eine Vermietung findet zu keinem Zeitpunkt statt. Das Equipment wird zur Nutzung in den Räumlichkeiten des Betreibers zur Verfügung gestellt und ist ausschließlich für die Nutzung der dort angebotenen Spiele gestattet. 

7. Ausrüstung, Kleidung und Schuhwerk 

Das Nutzen des Airsoftangebotes sollte in typischer zweckmäßiger Kleidung und Ausrüstung unter Beachtung der in Deutschland allgemein gültigen Nutzungs‐ und Verhaltensmaßregeln erfolgen. 

Zum Spielen von Lasertag und den sonstigen Angeboten des Betreibers wird bequeme Sport‐ bzw. Freizeitkleidung mit festem Schuhwerk empfohlen. 

Der Spielleiter ist berechtigt, einem Besucher den Zugang zum Spielfeld zu verwehren, wenn dieser so bekleidet ist, dass seine Sicherheit oder die anderer gefährdet sein könnte. Ebenfalls kann der Zugang bei Nichtbeachtung der allgemeinen Kleiderordnung verwehrt werden.

8. Speisen und Getränke ‐ Rauchen ‐ Alkohol 

Wegen unserer eigenen gastronomischen Angebote ist das Mitbringen von Speisen und Getränken, ausgenommen Babynahrung und Geburtstagskuchen im Rahmen von gebuchten Geburtstagsarrangements, zu unterlassen. 

Essen und Trinken (unter Anderem die Einnahme von alkoholischen Getränken) ist im Spielbereich nicht gestattet. Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Sitz Bereichen des Gastronomie Bereichs zu verzehren. Eine Mitnahme von Glas oder Porzellan/Besteck in den Spielbereich ist nicht gestattet. 

In den gesamten Räumlichkeiten des Betreibers besteht striktes Drogen‐ und Rauchverbot. 

Bei Besuchern, die unter Drogeneinfluss stehen bzw. diese vor Ort konsumieren, führt dies ohne vorherige mündliche Abmahnung zur Kündigung der Buchungsvereinbarung sowie zum Verweis aus den Räumlichkeiten des Betreibers ohne Anspruch auf Rückerstattung der Spielgebühr. 

Ebenfalls verboten ist offenes Feuer wie Kerzen, Wunderkerzen sowie Heliumballons. Zuwiderhandlungen können einen Alarm des Feuer‐ und Rauch‐Frühwarnsystems auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn dieser kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind. 

C. Haftung

1. Aufsichts‐ und Haftungspflicht 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haften die Eltern. Besucher unter 18 Jahren sind verpflichtet, eine von ihrem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einver‐ ständnis‐ und Haftungsausschlusserklärung vorzulegen. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder Erwachsenen mit Aufsichtspflicht teilnehmen. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungverhältnis durch den Betreiber begründet, insbesondere nicht gemäß §832 BGB. 

2. Haftung für Sachschäden der Einrichtung und des Spiel‐Equipments 

Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an der Einrichtung, dem Leih‐ Equipment oder Personen. Der Betreiber haftet nicht für auftretende Schäden, es sei denn, diese sind durch grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers oder dessen Mitarbeiter verursacht worden. Dazu zählen Verletzungen der Teilnehmer, beschädigte oder verschmutze Kleidung sowie Schäden oder Verschmutzungen an mitgeführten Gegenständen aller Art. 

Bei Beschädigung durch unsorgfältige Behandlung des Leih‐Equipments oder der Einrichtung der Räumlichkeiten, behält sich der Betreiber vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sollte eine Beschädigung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung oder Nutzung durch den Besucher entstanden sein, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,‐ Euro fällig. Zusätzliche Schadenersatzansprüche bleiben bestehen. Ebenfalls dürfen weder Spielgeräte noch Einrichtungsgegenstände aus den Räumlichkeiten des Betreibers entfernt werden. 

D. Buchungen, Gutscheine, Stornierungen

1. Buchungen und Spielbeginn 

Eine durch den Kunden durchgeführte und per E‐Mail bestätigte Buchung verpflichtet zur Zahlung der Spielgebühr. 

Jedes Spiel setzt eine vorherige Sicherheits‐ und Nutzungsanweisung des Equipments und der Spielfläche durch einen Spielleiter des Betreibers voraus. Alle Besucher/ 

Teilnehmer sollten daher mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. Verspätete Ankunft am Veranstaltungsort berechtigt nicht zu einem Wertausgleich oder Verlängerung der gebuchten Zeit. Diese Maßnahmen liegen im Ermessen des Betreibers und können nicht ohne dessen Zustimmung eingefordert oder im Fall von Zahlungen durch den Teilnehmer zurückgehalten werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen 

  • Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 
  • Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website des Betreibers angegeben werden. 
  • Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. 
  • Der Betreiber stellt seine Leistungen unmittelbar in Rechnung. Rechnungen an Firmen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

3. Rabatte und Aktionen 

Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Teilnehmer wird jedoch der für Ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären. Der Betreiber ist in der Pflicht, dem Gast das günstigste Angebot zu nennen und anzubieten. 

4. Stornogebühren 

Bei Stornierung einer Veranstaltung/Buchung fallen folgende Kosten an: 

  • 7‐14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftragswertes 
  • 1‐6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Auftragswertes 
  • Am Veranstaltungstag: 100% des Auftragswertes 

Stornierungen sind ausschließlich schriftlich möglich!

5. Stornierung durch Gruppenzuweisung eines Spielleiters 

Bei offenen Spielen werden Personen frei zu Spielgruppen zusammengestellt. Diese Zusammenstellung erfolgt durch einen Spielleiter des Betreibers und ist kein Grund, das Spiel vor Ort abzubrechen. Spieler, die das Spiel nicht mit der Gruppe antreten möchten, steht keine Rückerstattung der Spielgebühr zu.

6. Gutscheine und Versand 

  • Die Lieferung eines Gutscheins erfolgt, sofern nicht vor Ort gekauft, durch Versand per E‐Mail an die vom Kunden angegebene E‐Mail‐Adresse. 
  • Erworbene Gutscheine können ausschließlich für die vom Betreiber angebotenen Veranstaltungen eingelöst werden. 
  • Gutscheine, die sich nicht auf einen spezifischen Termin beziehen, sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs gültig und können während dieses Zeitraums flexibel gegenüber dem Betreiber eingelöst werden. 
  • Gutscheine, die sich auf einen spezifischen Termin beziehen, verlieren mit Ablauf des Termins ihre Gültigkeit. Hierbei entsteht kein Recht auf Rückerstattung des Gutscheinbetrags. 

  • Gutscheine können nur gegen Buchungen eines Spiels zu der ausgewählten Sparte eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Gutscheinguthaben ist nicht möglich. 
  • Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. 
  • Der Gutschein ist übertragbar. Der Betreiber kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Gutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

7. Aufstockung von Gruppen bei nicht ausgelasteten Veranstaltungen 

Der Betreiber hat seine Räumlichkeiten bzw. die Spielfelder für Gruppenspiele gestaltet. Daher hat keine Gruppe unter 16 Personen das Anrecht, das Spielfeld alleine oder in Ausschluss anderer Gruppen oder einzelner Spieler zu nutzen, sofern diese nicht dafür explizit gebucht wurde. Sofern Gruppen kleiner als 16 Spieler sind, behält sich der Betreiber das Recht vor, andere Besucher zur gleichen Zeit spielen zu lassen. Hierbei entsteht keinem Besucher das Anrecht auf Reduzierung oder Rückerstattung der Spielgebühr.

E. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand der Firmensitz des Betreibers vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers. 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit al‐ ler sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. 

ASH Speedgames GmbH, Sandhute 9, 35094 Lahntal 

Stand: 20.02.2020 

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