VEREINBARUNG ZWISCHEN DER SPIELERIN/DEM SPIELER UND DEM SPIELFELDINHABER

Mit seiner Unterschrift stimmt die Unterzeichnerin/der Unterzeichner – im Folgenden “Spieler” genannt – gegenüber der Firma ASH Speedgames GmbH, Sandhute 9, 35094 Lahntal, im Folgenden “Spielfeldinhaber” genannt – den folgenden Bedingungen zu:

  1. Das Betreten der Spielfelder und insbesondere auch die Teilnahme am Airsoftspiel ist nur Volljährigen (Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind) gestattet. Das Schießen mit Airsoftwaffen ist – egal ob mit oder ohne BBs – ausschließlich auf den abgegrenzten Spielfeldern und in der Chronographenstation (= Bereich mit Radargerät zur Überprüfung der Mündungsgeschwindigkeit der mit Airsoftwaffen verschossenen Kunststoffkügelchen) gestattet. Das absichtliche Schießen auf die die Spielfelder umgebenden Ballfangnetze (falls vorhanden) und auf technische/elektronische Einrichtungen/Vorrichtungen (Lampen, Schalter etc.) ist verboten. Das absichtliche Schießen auf den Kopf- und/oder Halsbereich und/oder Genitalbereich anderer Spieler und das Schießen auf andere Spieler aus nächster Nähe (= aus einer Entfernung von unter 2 Metern) ist verboten. Körperkontakt und körperliche Auseinandersetzungen mit anderen Spielern sind verboten. Waffen (mit Ausnahme von Airsoftwaffen, die von Volljährigen erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen sind) und ihnen vergleichbare Gegenstände sind auf dem Spielfeld und außerhalb des Spielfeldes verboten.
  2. Auf den Spielfeldern und in der Chronographenstation ist stets und ohne jede Ausnahme eine für das Airsoftspiel geeignete und zertifizierte Schutzmaske oder Schutzbrille zu tragen – dies gilt insbesondere auch unabhängig davon, ob gerade gespielt wird oder nicht. Die Airsoftwaffe ist außerhalb der Spielfelder stets zu entladen und zu sichern. Der Finger darf sich ausserhalb der Spielfelder und der Chronographenstation nie am Abzug befinden. Eigene Airsoftwaffen dürfen vom Spieler nur dann verwendet werden, wenn sie ALLEN deutschen Vorschriften über für Volljährige erlaubnisfrei zu erwerbende und besitzende Airsoftswaffen entsprechen.
  3. Den der Sicherheit und Ordnung auf und außerhalb der Spielfelder dienenden Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Der Spielfeldinhaber haftet NICHT für sonstige Schäden (= Schäden die KEINE solchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind) die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Spielfeldinhabers oder auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Spielfeldinhabers beruhen. Die Haftung des Spielfeldinhabers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

MIT SEINER ZWEITEN UNTERSCHRIFT NIMMT DER SPIELER AUCH DIE NACHFOLGENDEN WARNHINWEISE ZUR KENNTNIS:

DIE TEILNAHME AM AIRSOFTSPIEL KANN ZU VERLETZUNGEN FÜHREN.

ANDERE SPIELER WERDEN DEN SPIELER MIT GESCHOSSEN (KUNSTSTOFFKÜGELCHEN) BESCHIEßEN. TREFFER IM GESICHT KÖNNEN BEI NICHT ODER NICHT RICHTIG ANGELEGTER SCHUTZMASKE/ SCHUTZBRILLE ZUM VERLUST DES AUGENLICHTS (ERBLINDUNG) FÜHREN.

DAS AIRSOFTSPIEL KANN SEHR ANSTRENGEND SEIN. DAHER SOLLTE DER SPIELER BEI JEGLICHEN ZWEIFELN AN SEINER KÖRPERLICHEN BELASTBARKEIT UND/ODER SEINER GESUNDHEIT IM EIGENEN INTERESSE NICHT SPIELEN.

TREFFER KÖNNEN SCHMERZEN UND ZU BLUTERGÜSSEN, BLUTUNGEN, OFFENEN WUNDEN, RISSEN IM GEWEBE (AUCH DEM DER MUSKELN) UND WEITEREN BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER GESUNDHEIT (INFEKTIONEN, RISIKEN EINES ÄRZTLICHEN EINGRIFFS) FÜHREN. DER SPIELER KANN ZUDEM AUCH TYPISCHE SPORTVERLETZUNGEN ERLEIDEN (WIE Z. B. BÄNDERRISS, PRELLUNG, QUETSCHUNG, VERSTAUCHUNG, KNOCHENBRUCH, SCHÜRFWUNDE, BLUTERGUSS, GERHIRNERSCHÜTTERUNG).

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